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Ergotherapie

In der Ergotherapie behandeln wir Menschen aller Altersgruppen mit physischen, psychischen und sozialen Einschränkungen. Wir unterstützen Sie bei der Erhaltung, Verbesserung oder Wiedererlangung ihrer individuellen Handlungsfähigkeit in allen Lebensbereichen.

 

Im Fokus stehen dabei Sie mit all ihren individuellen Lebensumständen. Unser Ziel ist es, Sie an die Hand zu nehmen um Sie dabei zu unterstützen, ihre größtmögliche Selbständigkeit und Autonomie, sowie das Meistern ihrer Herausforderungen zu erwirken.

 

Gemeinsam mit Ihnen, im persönlichen Gespräch werden Therapieziele erarbeitet und besprochen. Anschließend wird, ein individueller und auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche ausgerichteter Therapieplan erstellt. Großen Wert legen wir während der gesamten Behandlungsdauer auf Transparenz und darauf mit Ihnen an einem Strang zu ziehen. Unsere fachliche Kompetenz zusammen mit ihrer inneren Weisheit können ein kreatives Team bilden, mit dem so manche Ziele erreicht werden können.


 

Neurologie:

In der Neurologie werden vor allem Erkrankungen des zentralen Nervensystems behandelt, z.B. nach einem Schlaganfall, bei MS, nach einer Schädelhirn Verletzung…

 

Inhalte einer ergotherapeutischen Behandlung in diesem Bereich können sein: Verbesserung von Grob- / Feinmotorik sowie von Gleichgewicht; Integration von Sinnes-Wahrnehmung; verbessern von Kommunikation und Sozio-Emotionalem (Steuerungsfähigkeit von Emotionen); Erlernen von Ersatzfunktionen; kognitive Fähigkeiten trainieren: Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Konzentration, Orientierung; Training von Alltagsaktivitäten.

Psychiatrie:

Hier werden Themen die Psyche betreffend behandelt. Indikationen können hier z.B. Ängste, Neurotische Störungen, Essstörungen, Depression, Burn-out-Syndrom, Sucht, hirnorganische Psychosen, dementielle Syndrome, Schizophrenien etc. sein.

 

In der Ergotherapie geht es hier darum eine positive Entwicklung, Verbesserung und auch den Erhalt von z.B. Wahrnehmung (Körper, Fremd- und Selbstwahrnehmung, Wahrnehmungsverarbeitung, Selbständigkeit, etc.), Situationsgerechtes Verhalten; Interaktionsfähigkeit; psychische Stabilität; Psychische Grundleistungsfunktionen wie: Antrieb, Tagesstrukturierung, Motivation, Belastbarkeit, etc.; kognitive Funktionen (Konzentration, Aufmerksamkeit, etc.), Selbstvertrauen und eine eigenständige Lebensführung zu begleiten, zu fördern oder zu erwirken.

Orthopädie:

Die Ergotherapie behandelt hier Störungen aus dem Bereich Orthopädie, Traumatologie und Rheumatologie“

Die Beweglichkeit soll wiederhergestellt werden, die Muskulatur gekräftigt und die Geschicklichkeit und Koordination beider Hände und der Einzelnen Finder normalisiert werden.

In der Ergotherapie soll der Patient lernen, seine Kräfte zu nutzen und durch veränderte Verhaltensweisen und Arbeitsabläufen eine bleibende Behinderung zu kompensieren.

Körperliche Folgen der Grunderkrankung werde durch ergotherapeutische Maßnahmen gemildert, vorhandene Fähigkeiten gestärkt. Das Ziel ist es, ein Maximum an Lebensqualität zu sichern und eine größtmögliche Selbständigkeit in allen Bereichen der persönlichen, häuslichen und beruflichen Lebensführung zu erreichen.” (Zitat DVdE 06/2005)

 

Beratung von Angehörigen

In vielen Bereichen des Lebens ist der Mensch in ein soziales Umfeld eingebettet. Im Krankheitsfall oder in Krisen sind oft auch Angehörige mit betroffen und beteiligt. Hier kann eine Beratung unterstützend und sehr hilfreich sein.

Sollten es sich während der Therapie als Sinnvoll herausstellen oder Sie das Bedürfniss nach einer Angehörigenberatung haben sprechen wir einfach darüber. Hier kann eine Unterstützung von Aussen oft einen Knoten lösen.

 

Verordnungen

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Ergotherapie darf sowohl von Fachärzten wie auch von Hausärzten und Allgemeinmedizinern verordnet werden, ggf. auch von Psychotherapeuten
  • Ergotherapie wird dann verordnet, wenn es krankheitsbedingt zu Einschränkungen in den Bereichen Selbstversorgung (Aktivitäten des täglichen Lebens), Produktivität (Beschäftigung, Beruf) und/oder Freizeit kommt.
  • Eine ärztliche Verordnung kann folgende Maßnahmen enthalten: Psychisch-funktionelle Behandlung, Hirnleistungstraining, Motorisch-funktionelle Behandlung, Sensomotorisch-perzeptive Behandlung, Beratung zur Integration ins häusliche und/ oder soziale Umfeld, Haus- und Heimbesuche
  • Die Rezepte bei gesetzlich Versicherten sind max. 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig (bei Privatversicherten gibt es keine Einschränkung).
  • Die Verordnungsmenge (gesetzlich Versicherte) richtet sich nach der entsprechenden Indikationsgruppe. Nach Ausschöpfung des Regelfalls sehen die gesetzlichen Krankenkassen eine Therapiepause von 6 Monaten vor, bevor wieder mit einer erneuten Erstverordnung ein neuer Regelfall (aufgrund derselben Diagnose) begonnen werden darf.
  • Auch nach dem Regelfall ist eine weitere Verordnung ohne 6-monatiger Pause möglich, sofern medizinisch indiziert.
  • Privatpatienten: Was soll vom Arzt auf dem Rezept eingetragen sein?

    Es ist vom Arzt im Grunde dasselbe einzutragen wie bei Verordnungen gesetzlich Versicherter: Heilmittel, Anzahl der verordneten Behandlungen, Diagnose sowie Adresse des Patienten, Hausbesuch: ja oder nein. Anders als bei Kassenrezepten gibt es bei Privatversicherten keine Fristen, bis wann die Therapie nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden muss.

 

Privatversicherte

Wieviel kostet die Ergotherapie für Privatversicherte?


Ich faktoriere bei Privatversicherten den 1,8 - 2,3-fachen Satz der VdaK-Preise und orientieren mich dabei an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh). Die Höhe ergibt sich aus der Qualifikation des Therapeuten sowie aus dem Servicegrad (Terminflexibilität). Individuelle Lösungen können gefunden werden- sprechen Sie mich bitte an.

Mit Privatversicherten vereinbare ich zu Beginn der Behandlung eine Behandlungs- und Honorarvereinbarung, die Sie auch zur Abklärung einer Kostenübernahme durch Ihre private Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen können. Nach Rezeptabschluss wird Ihnen der vereinbarte Betrag in Rechnung gestellt. Diese Rechnung kann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden- die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach dem von Ihnen abgeschlossenen Krankenversicherungstarif. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer.

 

Beihilfeberechtigte Patienten:

 

Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richten sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften. Dadurch kann es zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Sollten Sie für diese Art von Differenzen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssten Sie die Rechnung auch dort mit angeben.

Info: Die beihilfefähigen Höchstsätze sind nicht gleichzusetzen mit den abrechnungsfähigen Honoraren der einzelnen Praxen sondern bilden nur ab, auf welcher Basis die Beihilfe berechnet wird. Beamte erhalten zwischen 50 und 70 % dieser Sätze als Beihilfe, also nie den kompletten Betrag. Die Differenz muss durch die Beamten selbst oder ausreichend über eine PKV abgesichert oder vergleichbar dem Eigenanteil der GKV selbst getragen werden.
Wichtig: Ich liege mit meiner Leistungsfaktorierung zwischen dem 1,8- bis 2,3-fachen Satz der GKV (dies entspricht dem üblichen Abrechungswerten). Die Erstattungspraxis der Beihilfe und Privatversicherungen liegt nicht im Verantwortungsbereich der Praxis und ist etwas, das Sie selbst mit Ihren Versicherungen klären. Bitte informieren Sie sich bei Unklarheiten im Vorfeld, denn eine Rechnungskürzung kann von unserer Seite her nicht erfolgen.